11 Holzbrücken im Emmental ZOLL Pfennige «Erstlich ein jeder Möntsch so über die Brügg gat soll geben» Ein Krämer mit einer «Krätze» 6 Ross und Mann 2 Von einem beladenen Krämerross 8 Von einem beladenen Krämerross mit Käse, Anken, Ziger, Salz, Wein, Korn, Mehl, Fleisch, Wolle oder andere Ware 4 Von jedem Wagen 1 Von jedem Karren 6 Von einem Ochsen, Kuh, Rind, sei es klein oder gross 2 Von jedem Ross, so es an der Hand zum Märit oder davon geführt wird 2 Von einem Schwein 2 Von einem Kalb, Bock, Geiss oder Schaf 1 ie Erlaubnis zum Bau einer neuen Brücke machte die Regierung in erster Linie von der Höhe der allfälligen Zolleinnahmen abhängig. War sie der Ansicht, das eine neue Brücke Zolleinbussen für eine bestehende benachbarte Brücke zur Folge haben könnte, waren die Chancen der Brückengemeinden, dass ihr Gesuch bewilligt werde, gering. In der Regel wurde die Hälfte der Zolleinnahmen an den Staat abgeführt, der Rest war für den Unterhalt der Brücke bestimmt. Der Handel wurde dadurch stark erschwert. Um Zollgebühren zu vermeiden, gab es zum Teil sehr abenteuerliche Versuche, die Brücken zu umfahren, was wiederum den «Gnädigen Herren» missfiel. «Betriegerey und Verschlagnisse der Fuhrleute» beschäftigten die Behörden regelmässig. Die vielen im Umlauf befindlichen Geldwährungen erleichterten die Sache auch nicht. Es traf vor allem «Auswärtige», denn Gemeinden, die sich am Bau der Brücken beteiligten, waren von der Zollpflicht befreit. Generell verzichteten die «Gnädigen Herren» auf Investitionen in neue Strassen und damit auch in neue Brücken. Ihr Interesse galt allein, mit Zöllen und Posttaxen Geld zu verdienen. Je nach Interessenlage wurde die Handelstätigkeit teilweise stark beschränkt. So wurde 1765 der Gemeinde Trub gestattet, eine eigene Brücke über die Ilfis zu bauen, allerdings mit der Einschränkung, dass diese nur für den Gebrauch von «mentschen, viech und kleinen fuhrwerken, nit aber für güter wägen» dienen dürfe. Im Zuge der allgemeinen Liberalisierung des Handels im 19. Jahrhundert wurden die hinderlichen Zölle schrittweise abgeschafft. 1844 gab es nur noch an den Kantonsgrenzen Zollstationen. 1853 fielen die Strassenzölle durch Bundesgesetz endgültig weg. D Auszug aus dem Zolltarif von 1791. Die Tarife wurden im Verlauf der Jahre immer komplizierter. Die umfangreiche Auflistung umfasst von A (Asche, Anken, Amseln) bis Z (Ziger, Zinn, Zucker) über 300 Positionen. Die Zölle von 1553 für die Lauperswiler- brücke waren noch recht einfach gehalten. Mittelalter Die Zolltafel der Brücke von Lützelflüh M O P
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